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   VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91   

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VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91 (https://dejure.org/1992,4799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.1992 - 15 S 2778/91 (https://dejure.org/1992,4799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 (https://dejure.org/1992,4799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrkostenerstattung für Fahrten des Vorsitzenden des Personalrats zum Sitz des Personalrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Reisekosten zur Wahrnehmung der Vorsitzendentätigkeit eines Personalrats mit einem Privat-PKW unternommenen Reisen; Abrechnung der Reisekosten wie Dienstreisen; Bestimmung des Dienstortes eines Beamten; Reisekostenrechtliche Abordnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91
    Wäre die Verwaltungsvorschrift anders zu verstehen, wäre sie mit der Fürsorgepflicht nicht vereinbar und deshalb für die Vorsitzende nicht verbindlich (vgl. zu den aus der Fürsorgepflicht sich ergebenden Grenzen, das Sparsamkeitsgebot durch Anordnung des Dienstreisebeginns am Dienstort durchzusetzen: BVerwG, Urteil vom 21.6.1989, BVerwGE 82, 148 = Buchholz 263 Nr. 2 = DÖV 1990, 389 = DVBl. 1990, 247 = RiA 1990, 45 = ZBR 1990, 48).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91
    Zutreffend ist zwar, daß das für eine bestimmte Personalratstätigkeit voll freigestellte Mitglied eines Personalrats, der seinen Sitz an einem anderen Ort als dem bisherigen Dienstort des Personalratsmitglieds hat, reisekostenrechtlich als an den Sitz des Personalrats abgeordnet zu behandeln ist, wenn das Personalratsmitglied den weit überwiegenden Teil seiner Personalratstätigkeit am Sitz des Personalrats wahrnimmt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14.2.1990, Buchholz 250 § 44 Nr. 17 = PersR 1990, 130 = PersV 1990, 351 = ZfPR 1990, 83; ebenfalls in diesem Sinn bei Betriebsratsmitgliedern: BAG, Beschluß vom 28.8.1991, BB 1992, 921).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91
    Zutreffend ist zwar, daß das für eine bestimmte Personalratstätigkeit voll freigestellte Mitglied eines Personalrats, der seinen Sitz an einem anderen Ort als dem bisherigen Dienstort des Personalratsmitglieds hat, reisekostenrechtlich als an den Sitz des Personalrats abgeordnet zu behandeln ist, wenn das Personalratsmitglied den weit überwiegenden Teil seiner Personalratstätigkeit am Sitz des Personalrats wahrnimmt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14.2.1990, Buchholz 250 § 44 Nr. 17 = PersR 1990, 130 = PersV 1990, 351 = ZfPR 1990, 83; ebenfalls in diesem Sinn bei Betriebsratsmitgliedern: BAG, Beschluß vom 28.8.1991, BB 1992, 921).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91
    Allein die Regelmäßigkeit oder Häufigkeit von dienstlich veranlaßten Reisen des Beamten zu einem bestimmten Ort führt nicht dazu, diesem die Eigenschaft eines Dienstortes zu geben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.10.1985, Buchholz 238.90 Nr. 111 = BayVBl. 1986, 184 = DVBl. 1986, 141).
  • VGH Hessen, 28.11.1990 - HPV TL 160/89

    Gewährung von Trennungsgeld für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91
    Entsprechendes wird bei Personalratsmitgliedern gelten, die für eine Tätigkeit bei einem bestimmten Personalrat mit anderem Sitz zum weitaus überwiegenden Teil ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt sind (in diesem Sinn VGH Kassel, Beschluß vom 28.11.1990, HPV TL 160/89, nicht veröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1983 - 1 A 2577/81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91
    Die in § 6 LTGVO enthaltenen Einschränkungen zur Höhe dieses Tagegeldes sind in einem solchen Fall nicht anwendbar (vgl. dazu auch OVG Münster, 14.11.1983, Leitsatz in ZBR 1984, 195).
  • VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 2495/12

    Personalvertretungsrecht der Länder

    Da ein Beamter (oder Angestellter) reisekostenrechtlich nur einen Dienstort haben kann (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 -, Juris, Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1985 - 6 C 3/84 -, Juris, Rn. 19), hätte der Vergleichsberechnung - worauf der Antragsteller auch wiederholt hingewiesen hat - die Entfernung von der Dienststätte Berlin, ... 1, zum Geschäftsort ..., Mühlenweg, zugrunde gelegt werden müssen.

    Dieses Missverhältnis kann auch nicht dadurch kompensiert werden, dass dem Beamten nachgelassen wird, die Dienstreise unmittelbar von seiner Wohnung aus zu beginnen und dort zu beenden, jedoch aus Sparsamkeitserwägungen ihm beim Ersatz der Wegekosten die fiktiven Kosten des Weges zwischen Wohnung und Dienststelle anzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1989 - 6 C 4/87 -, Juris, Rn. 19 und 20; und Urteil vom 3. Febr. 1982 - 6 C 194/80 -, Juris, Rn. 13.; VGH München, Urteil vom 3. Juni 2008 - 14 B 06.1279 -, Juris, Rn. 19; OVG Bautzen, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 2 B 475/07 -, Juris, Rn. 20 und 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 -, Juris, Rn. 26 ff.; OVG Münster, Urteil vom 22. Mai 1990 - 12 A 515/88 -, Juris, Rn. 3 und 5).

  • VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05

    Fahrtkosten freigestellter Personalratsmitglieder

    Dieser Auffassung haben sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. November 1990 - HPV TL 160/89 - (HessVGRspr. 1991 S. 49 ff.), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - (u. a. PersR 1999 S. 498 ff.), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 - (u.a. PersV 1993 S. 454 ff. = juris) und das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - (u. a. PersR 2004 S. 70 ff. = PersV 2004 S. 104 ff. = ZfPR 2004 S. 303 ff. = juris) ausdrücklich angeschlossen.
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